Satzung der ACK Neuwied (2008) -Neufassung-
Präambel: Die Einheit der Christen zu fördern ist das Ziel der ökumenischen Bewegung. Sie findet ihren Ausdruck in weltweiten, aber auch in nationalen, regionalen und örtlichen Zusammenschlüssen. So wissen wir uns der ökumenischen Bewegung verbunden.
1. Name: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Neuwied (ACK Neuwied)
2. Basis -In der ACK Neuwied schließen sich Kirchen und Gemeinden zusammen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und gemeinsam erfüllen wollen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.
- Die Grundlage ihres gemeinsamen Glaubens und ihrer Zusammenarbeit ist das Wort Gottes, wie es in Jesus Christus endgültig geoffenbart und in der Hl. Schrift, Altes und Neues Testament, bezeugt ist. Ein wichtiger Ausdruck dieses Glaubens und der Suche nach Einheit ist das Ökumenische Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381).
- Durch die Mitgliedschaft in der ACK Neuwied bringen sie zum Ausdruck, dass sie miteinander in der Gemeinschaft der einen Kirche Jesu Christi an der Gotteskindschaft teilhaben (Röm 8,15). Dies gilt unbeschadet unterschiedlicher Auffassungen von Taufe und Kirche.
3. Aufgaben: Die ACK Neuwied will den ökumenischen Gedanken verstärken und die gegenseitige Offenheit und das Verständnis der Kirchen füreinander fördern, ohne andere ökumenische Arbeit ersetzen zu wollen.
Die ACK Neuwied will helfen, in konkreten Fragen, die alle in gleicher Weise betreffen, zu gemeinsamem Handeln zu kommen – auch als Ansprechpartnerin oder Sprecherin gegenüber anderen Gruppen.
4 . Mitgliedschaft: 4.1. Gemeinden der in Neuwied vertretenen Kirchen können Mitglied in der ACK Neuwied werden.
Die Aufnahme neuer Mitglieder richtet sich nach der Orientierung in „Texte aus der Ökumenischen Centrale Nr.2“ Abschnitte IV, 1-4, 7-8 und V, die Bestandteil dieser Satzung ist. 4.2. Gäste, Beobachter Neben der Mitgliedschaft kann die ACK einen Gaststatus für jene Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften einräumen, welche die Grundlage der ACK bejahen und sich an ihrer Arbeit beteiligen wollen, für die jedoch eine Mitgliedschaft, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder noch nicht angezeigt ist. Darüber hinaus gibt es den Beobachterstatus, den die ACK Werken, Verbänden, Institutionen und Organisationen gewähren kann, sofern sie für die Arbeit der ACK von Bedeutung bzw. unverzichtbar sind.
5. Vertretung: Die katholischen Pfarrgemeinden entsenden insgesamt vier Delegierte in die ACK Neuwied.
Die evangelischen landeskirchlichen Gemeinden entsenden ebenfalls insgesamt vier Delegierte;
Alle anderen Mitglieder bzw. die Gastmitglieder entsenden jeweils zwei Delegierte.
Für jede/n Delegierte/n soll ein/e Vertreter/in benannt werden.
Stimmberechtigt sind die Delegierten der Mitglieder.
Es soll darauf geachtet werden, dass eine Ausgewogenheit zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen besteht .
Es wird empfohlen, dass die Mitgliedskirchen bei der Nominierung ihrer Delegierten nach Möglichkeit auch ökumenische und multilaterale Gruppierungen berücksichtigen.
6. Vorstand: Der Vorstand besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen/Vertretern, die aus der Mitte der Delegierten der ACK Neuwied für vier* Jahre gewählt werden. Dem Vorstand obliegt die Führung der Kasse; er ist den Delegierten darüber Rechenschaft schuldig.
7. Finanzen: Jede Mitgliedsgemeinde erklärt sich bereit, mit einem jährlichen Beitrag die Kosten der ACK Neuwied zu tragen. Die Höhe des Beitrages wird von der ACK Neuwied mit Zustimmung ihrer Mitglieds-gemeinden festgelegt.
Die Gastmitglieder sind vom Beitrag befreit, sind jedoch gebeten, sich an den Kosten der ACK Neuwied zu beteiligen.
8. Bestandteil dieser Satzung und Arbeitsgrundlage der ACK Neuwied ist der Text aus der Ökumenischen Centrale Nr. 2: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK): Eine Orientierungshilfe über die Grundlagen der ökumenischen Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Ökumenische Centrale, Frankfurt/Main 1998
*In der Sitzung vom 1.12.2008 hat die Versammlung nochmals festgestellt, dass beschlossen worden ist, den Vorstand zukünfig für 4 Jahre zu wählen! |